Abschluss, Kompetenzen & Praxis
Erlebnispädagog*in mit den Zusatztiteln Outdoor Guide und Prozessbegleiter*in
Die Weiterbildung verbindet pädagogische Prozessbegleitung, erlebnispädagogische Methoden und fundiertes Sicherheitswissen mit dem konsequenten Transfer in die berufliche Praxis.
Für den erfolgreichen Abschluss sind mindestens 90 % Teilnahme, das 36-stündige externe Praktikum, das eigenständig geplante Praxisprojekt, die schriftliche Facharbeit und das Kolloquium erforderlich.
- Erlebnispädagogische Lernprozesse planen, begleiten und auswerten
- Gruppendynamiken erkennen und pädagogisch angemessen darauf reagieren
- Kommunikation, Kooperation und Konflikte konstruktiv bearbeiten
- Lernprojekte planen, durchführen und auswerten
- Sicherheits-, Risiko- und Notfallmanagement verantwortungsvoll gestalten
- Klettern, Seilbauten, Kanu und Bergwandern fachlich fundiert vorbereiten und als pädagogische Lernmedien einsetzen
Die Outdoor-Elemente dienen nicht nur der eigenen Erfahrung: Sie werden fachlich erarbeitet, pädagogisch eingeordnet, praktisch erprobt und gezielt reflektiert.
Lerninhalte im Überblick
Pädagogische Grundlagen & Methoden
Grundlagen der Erlebnispädagogik, handlungsorientierte Lernprojekte sowie Planung, Begleitung, Reflexion und Transfer von Lernerfahrungen.
Gruppen & Prozesse
Gruppenprozesse, pädagogische Prozessbegleitung, Kommunikation, Kooperation und Konfliktbearbeitung.
Outdoor-Handlungsfelder
Klettern und Seilbauten, Kanu und Wasseraktionen sowie Bergwandern – als fachlich fundierte Lernmedien für die pädagogische Arbeit.
Sicherheit & Notfall
Sicherheits-, Risiko- und Notfallmanagement. Das Modul Wilderness First Aid ist verbindlicher Bestandteil der Weiterbildung und vermittelt praxisnahe Notfallkompetenz für Outdoor-Situationen.
Transfer & Abschluss
Externes Praktikum, eigenständig geplantes Praxisprojekt, Facharbeit und Kolloquium.
Lehrgänge und Module im Überblick
Grundlagen
- Einstieg in die Erlebnispädagogik
- Selbsterfahrung und Prozessgestaltung
- Gruppendynamiken und Gruppenprozesse
- Sicherheits- und Qualitätsmanagement
Fachlehrgänge
- Kletter- und Seilelemente I und II
- Kanu und Wasser I und II
- Bergwandern in der Erlebnispädagogik
- Erlebnispädagogische Lernprojekte
- Wildnispädagogik und Wildniswissen
- Erlebnis Winter – erlebnispädagogische Lernsettings im winterlichen Naturraum
- Wilderness First Aid
Prozessbegleitung
- Kinder und Jugend
- Erwachsenenbildung
Praxis, Selbstlernen und Abschluss
- Externes Praktikum
- Begleitete Vorbereitung und Durchführung des Praxisprojekts
- Selbstlernphase, moderierte fachliche Austauschrunden (TableTalks) sowie Transfer- und Auswertungsworkshops
- Praxisbericht, Prüfungsworkshop, Abschlusslehrgang und Kolloquium
Umfang der Lehrgänge: 76 Weiterbildungstage und 648 Unterrichtseinheiten.
Qualifizierungschancengesetz (QCG) · § 82 SGB III
Weiterbildungsförderung für Beschäftigte und Arbeitgeber
Die AZAV-zugelassene Maßnahme kann bei erfüllten Voraussetzungen im Rahmen der Beschäftigtenförderung nach § 82 SGB III gefördert werden – häufig als QCG-Förderung bezeichnet. Je nach Betriebsgröße können bis zu 100 % der Lehrgangskosten übernommen werden. Arbeitgeber können für Zeiten, in denen Beschäftigte aufgrund der Weiterbildung nicht im Betrieb arbeiten, zusätzlich einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt von regulär bis zu 75 % erhalten.
Reguläre Fördersätze nach Betriebsgröße| Betriebsgröße | Lehrgangskosten | Arbeitsentgeltzuschuss für Arbeitgeber |
|---|
| Weniger als 50 Beschäftigte | bis zu 100 % | bis zu 75 % |
|---|
| 50 bis 499 Beschäftigte | bis zu 50 % | bis zu 50 % |
|---|
| Ab 500 Beschäftigten | bis zu 25 % | bis zu 25 % |
|---|
Abweichungen sind möglich: In Betrieben mit weniger als 500 Beschäftigten können für Beschäftigte ab 45 Jahren sowie für schwerbehinderte Menschen bis zu 100 % der Lehrgangskosten übernommen werden. Eine entsprechende Betriebsvereinbarung oder tarifvertragliche Qualifizierungsregelung kann die Förderung um fünf Prozentpunkte erhöhen. Der Arbeitgeber-Service klärt, welche Regelungen auf Ihre Situation zutreffen.
Art und Höhe der Förderung hängen insbesondere von Betriebsgröße, persönlichen und betrieblichen Voraussetzungen sowie der individuellen Entscheidung der Agentur für Arbeit ab. Ein Anspruch auf eine bestimmte Förderhöhe besteht nicht.
Voraussetzungen im Überblick
Die OUTWARD BOUND gGmbH als Träger und diese konkrete Weiterbildungsmaßnahme sind nach AZAV zugelassen. Die Förderung setzt unter anderem voraus, dass die Weiterbildung mehr als 120 Stunden umfasst und über kurzfristige, ausschließlich arbeitsplatzbezogene Anpassungen hinausgeht. Sie darf außerdem keine Qualifizierung ersetzen, zu deren Durchführung der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet ist. Der Erwerb eines Berufsabschlusses mit mindestens zweijähriger Ausbildungsdauer muss in der Regel mindestens zwei Jahre zurückliegen. In den letzten zwei Jahren vor Antragstellung dürfen Sie nicht an einer nach § 82 SGB III geförderten beruflichen Weiterbildung teilgenommen haben. Die persönlichen und betrieblichen Voraussetzungen prüft die Agentur für Arbeit im Einzelfall.
Der Antrag sollte möglichst frühzeitig vor Beginn gestellt werden. Für eine verlässliche Planung sollte die Förderentscheidung vor der verbindlichen Anmeldung für den geförderten Durchgang abgewartet werden.
Stand der Förderinformationen: 03.09.2026. Maßgeblich sind die individuelle Entscheidung der Agentur für Arbeit und die jeweils aktuellen gesetzlichen Regelungen.
Förderinformationen der Bundesagentur für Arbeit · § 82 SGB III · Offizieller Eintrag bei mein NOW
Kosten im Überblick
Lehrgangskosten: 6.771,60 €
Die Lehrgangskosten gelten ausschließlich für die Teilnahme an diesem AZAV-zugelassenen Durchgang bei bewilligter Beschäftigtenförderung. Für die Teilnahme zu diesen Konditionen ist eine positive Förderentscheidung erforderlich.
- Enthalten
- Die im Lehrgang bereitgestellte Spezialausrüstung und die vorgesehenen Prüfungen
- Unterkunft & Verpflegung
- Für Unterkunft und Verpflegung fallen bei Lehrgängen mit Übernachtung zusätzlich 65 € pro Person und Nacht an.
- Nicht enthalten
- Fahrtkosten sowie persönliche Bekleidung und individuell benötigte Ausstattung gemäß Packliste
Welcher Eigenanteil an den Lehrgangskosten verbleibt, ergibt sich aus der Förderentscheidung. Über eine mögliche Übernahme von Fahrt-, Unterbringungs- und Verpflegungskosten entscheidet die Agentur für Arbeit im Einzelfall.